Änderung der Hauptsatzung
In unserem Antrag vom 26.04.2018 (→ hier) haben wir die Verwaltung von einer Abweichenden Rechtsauffassung zum Begriff “Führungsfunktion” in Kenntnis gesetzt. Dieser Ausführung musste die Verwaltung nun folgen und der Rat hat den Antrag zur weiteren Ausformulierung des §13 an den Hauptausschuss verwiesen. Was sich recht kleinlich anhört hat tiefgreifende Konsequenzen: